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Die Symbole auf dem Babygeschirr

Glas und Gabel steht im Gesetz, der sprühende Teller ist freiwillig. Was die Zeichen auf der Unterseite deines Babygeschirrs zusagen und was nicht.

Die Symbole auf dem Babygeschirr

Recycling-Symbole auf Babygeschirr sagen nichts über die Sicherheit aus.

Die vier Symbole in Kurzform

  • Glas und Gabel: Vorschrift. Heißt, das Stück darf an Lebensmittel.
  • Sprühender Teller: Freiwillig. Eine Angabe des Herstellers, keine geprüfte Zusage.
  • Wellenlinien: Gilt nur für die Mikrowelle, nicht für heiße Speisen allgemein.
  • Durchgestrichen: Eine echte Ansage. Das Stück gehört von Hand gewaschen.

Dreh eine Babyschüssel um, und auf der Unterseite steht ein kleiner Bilderfries. Ein Glas neben einer Gabel, ein Teller mit Tropfen darüber, ein paar Wellenlinien, dazu eine Zahl in einem Dreieck. Beim Baby-led Weaning ist dieses Geschirr täglich mehrfach im Einsatz, und viele Eltern richten sich nach diesen Zeichen. Nur sind sie sehr unterschiedlich verbindlich. Eines davon steht im Gesetz, ein anderes ist im Kern Herstellerangabe.

Glas und Gabel bedeutet: Das darf ans Essen

Das bekannteste Zeichen ist das mit dem Weinglas und der Gabel. Es geht auf die europäische Verordnung über Materialien mit Lebensmittelkontakt zurück. Deren Artikel 15 verlangt, dass solche Gegenstände erkennbar machen, wofür sie gedacht sind. Dafür gibt es drei gleichwertige Wege: die Angabe „Für Lebensmittelkontakt“, ein besonderer Hinweis auf den Verwendungszweck, etwa „Suppenlöffel“, oder eben das Symbol.

Es fehlt aber nicht automatisch aus Nachlässigkeit, wenn keines davon zu sehen ist. Die Verordnung lässt die Angabe entfallen, sobald ein Gegenstand schon durch seine Beschaffenheit eindeutig für Lebensmittel gedacht ist. Bei einem Teller ist das offensichtlich, bei einer Silikonmatte oder einem bunten Behälter aus dem Bastelbedarf nicht. Genau für diese Zweifelsfälle ist das Zeichen da.

Das Symbol ist für die Zweifelsfälle da, nicht für den Teller.

Bei einem der Symbole zeigt sich das besonders deutlich.

Das Spülmaschinensymbol ist eine freiwillige Angabe

Beim Teller mit den Tropfen wird es unschärfer. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist dieses Symbol nicht einheitlich genormt. Es ist eine freiwillige Angabe des Herstellers ohne verbindliche Definition dahinter. Anders sieht es aus, wenn ein Produkt ausdrücklich als „spülmaschinenfest“ bezeichnet wird. Dieser Begriff setzt eine Prüfung nach DIN-Normen voraus.

Für dich heißt das nicht, dass du dem Symbol misstrauen musst. Es heißt, dass zwei Angaben, die gleich aussehen, nicht dasselbe wert sind. Wenn dir bei einem Stück wichtig ist, dass es Jahre überlebt, lohnt der Blick auf das Wort und nicht nur auf das Bildchen.

Mikrowelle und heiß einfüllen sind zwei verschiedene Dinge

Am häufigsten verwechselt wird die dritte Angabe. Ein Geschirr, in das du heiße Suppe füllen darfst, ist deshalb noch lange nicht mikrowellengeeignet. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat uns das auf Anfrage bestätigt:

Antwort des CVUA Stuttgart

Das Befüllen von Gefäßen mit heißen Speisen unterscheidet sich wesentlich von der Nutzung in der Mikrowelle. Die Eignung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Silikon oder reinem Melamingeschirr für den Kontakt mit heißen Lebensmitteln wird von den Herstellern überprüft.

Beide Eigenschaften werden also getrennt geprüft und müssen getrennt ausgewiesen sein. Aus einer Angabe auf die andere zu schließen, geht nicht.

Ein durchgestrichenes Symbol ist eine echte Ansage

Wenn ein Zeichen durchgestrichen ist, hat das mehr Gewicht als ein fehlendes. Das CVUA Stuttgart schreibt dazu:

Antwort des CVUA Stuttgart

Hersteller sind rechtlich verpflichtet, Kennzeichnungselemente für die sichere und sachgemäße Verwendung auf ihren Produkten anzubringen. Ist ein Produkt nicht für die Spülmaschine oder auch Mikrowelle geeignet, muss es entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. durch ein Symbol).

Das deckt sich mit der Verordnung, die neben der Grundkennzeichnung verlangt, dass erforderlichenfalls besondere Hinweise für eine sichere und sachgemäße Verwendung dazukommen. Ein durchgestrichener Teller ist deshalb kein Höflichkeitshinweis, sondern der Punkt, an dem das Stück von Hand gewäscht wird.

Was die Symbole nicht sagen

Zwei Dinge liest man leicht hinein, die nicht drinstehen. Das erste ist die Zahl im Dreieck. Sie benennt die Kunststoffsorte für die Entsorgung und sagt nichts darüber, ob ein Material für Babys geeignet ist oder wie heiß es werden darf.

Das zweite ist die Haltbarkeit. Kein Symbol verfällt, das Material darunter aber schon. Melamingeschirr baut sich mit der Zeit ab, besonders bei Hitze und sauren Lebensmitteln, und dafür steht auf dem Teller kein Zeichen. Erkennbar wird es an der Oberfläche, wenn sie matt und rau wird. Die Verbraucherzentrale bemängelt außerdem, dass Temperaturangaben häufig ganz fehlen oder nur als Symbol ohne Zahl auftauchen.

Das deckt sich mit der Einordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung, das uns auf Anfrage zum Thema Gebrauchsspuren geschrieben hat:

Antwort des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)

Der Kunststoff wird unter starker Erhitzung angegriffen und zersetzt sich, erkennbar auch daran, dass er seinen Glanz verliert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf sichtbare Gebrauchsspuren achten und das Geschirr bei Beschädigungen austauschen.

Welche Materialien das BfR für Babygeschirr wie einordnet, liest du in unserem Beitrag Welches Babygeschirr ist sicher?

Was wir mitnehmen

Die Symbole sind eine gute erste Auskunft, aber sie sind nicht alle gleich verbindlich. Glas und Gabel steht im Gesetz. Der sprühende Teller ist eine Angabe des Herstellers, und das Wort spülmaschinenfest sagt mehr als das Bild. Mikrowelle und heiße Speisen sind getrennt zu lesen. Ein durchgestrichenes Zeichen zählt mehr als ein fehlendes. Und keines dieser Zeichen sagt dir, wie alt dein Geschirr ist. Das siehst du nur, wenn du es ab und zu in die Hand nimmst und die Oberfläche anschaust.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Artikel 15 und Anhang II.
  2. Verbraucherzentrale: Kennzeichnung von Materialien mit Lebensmittelkontakt.
  3. Schriftliche Auskunft des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart an die Redaktion vom 25. August 2026.

Stand: August 2026. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung.

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Redaktion Baby-led-weaning.de
Auskunft von CVUA Stuttgart
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