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Sicherer Hochstuhl: Worauf es wirklich ankommt

Warum die Norm keine Prüfung bedeutet, das Tablett keine Schritthalterung ersetzt und die Babyschale nicht zum Füttern taugt.

Sicherer Hochstuhl: Worauf es wirklich ankommt

Ein sicherer Sitzplatz ist die Grundlage für entspannte Mahlzeiten.

Beim Hochstuhl geht es um zwei Dinge: um die Sitzposition, damit dein Baby überhaupt gut essen kann, und um Sicherheit, damit nichts passiert. Zur Sitzposition haben wir bereits einen eigenen Beitrag. Zur Sicherheit haben wir bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder nachgefragt, dem deutschen Vertreter von Safe Kids Worldwide. Die Antworten stammen von Andreas Kalbitz, dem Geschäftsführer des Vereins, und stehen hier im Wortlaut.

Woran erkennen Eltern einen sicheren Hochstuhl, und welche Rolle spielen GS-Zeichen und Schrittgurt dabei?

„Beim Kauf eines Hochstuhls sollten Eltern vor allem darauf achten, dass er standsicher ist und nicht leicht umkippt. Die Rückenlehne sollte hoch und stabil sein. Die Stuhlkonstruktion und oder ein Rückhaltesystem sollten ein Herausrutschen oder Herausfallen des Kindes aus dem Stuhl verhindern. Um ein Herausrutschen des Kindes aus dem Stuhl nach vorne zu verhindern, greifen Hersteller auf Schrittgurte oder Schrittsicherungen zurück. Für Treppenhochstühle gibt es beispielsweise spezielle Baby- und Kleinkindaufsätze mit erhöhter Rückenlehne sowie einer Becken- und Schritthalterung. Dabei ist zu beachten, dass ein Tablett allein nicht ausreicht und keinen Ersatz für eine Schritthalterung darstellt.“

Ein Tablett allein reicht nicht aus und stellt keinen Ersatz für eine Schritthalterung dar.

„Des Weiteren darf der Stuhl keine scharfen Ecken oder Kanten haben und keine Stellen, an denen sich das Kind die Finger einquetschen könnte, sowie keine abnehmbaren Kleinteile, die verschluckt werden könnten. In Deutschland und der EU verkaufte Kinderhochstühle unterliegen der Produktsicherheit und müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 14988 entsprechen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie geprüft oder zertifiziert sind. Hersteller können ihre Produkte darüber hinaus von unabhängigen Prüfinstituten wie dem TÜV auf Sicherheit prüfen lassen. Das GS-Zeichen beispielsweise steht für Geprüfte Sicherheit und ist eine freiwillige zusätzliche Sicherheitskennzeichnung. Beim Kauf eines Hochstuhls können Eltern darauf achten, ob der Stuhl nach dem GS-Siegel zertifiziert ist.“

Ab wann sollte ein Kind im Hochstuhl sitzen, und wie wichtig ist eine verstellbare Fußstütze?

„Ein Kind sollte im besten Fall erst dann in einen Hochstuhl gesetzt werden, wenn es selbstständig sitzen kann. Vorher empfehlen wir, das Kind zum Füttern auf den Schoss zu nehmen. Für manche Hochstühle gibt es als Aufsatz eine Babyschale. In dieser kann das Kind, noch bevor es sitzen kann, am Essenstisch dabei sein. Wir raten jedoch dringend davon ab, das Baby in der Schale zu füttern, da die Körperhaltung nicht aufrecht genug ist und es sich so leicht verschlucken kann.“

„Kann das Kind eigenständig sitzen, ist eine verstellbare Fußstütze am Hochstuhl sehr wichtig. Auf ihr kann das Kind die Füße abstellen und so eine stabile, aufrechte Sitzhaltung im Stuhl einnehmen. Die Fußstütze kann somit auch zur Sicherheit des Kindes beim Essen beitragen, denn eine schlechte Haltung erhöht das Risiko, sich zu verschlucken. Darüber hinaus kann die Fußstütze dem Kind zum Abstützen dienen, wenn es würgen muss oder sich verschluckt hat.“

Welche Unfälle mit Hochstühlen sehen Sie am häufigsten?

„Die häufigsten Unfälle, die im Zusammenhang mit Hochstühlen passieren, sind Stürze. Das schließt auch Stürze durch Klettern am Hochstuhl mit ein. Stürze aus dem Hochstuhl passieren häufig, wenn Kinder im Stuhl aufstehen, sich herauslehnen oder versuchen herauszuklettern. Der Hochstuhl kann auch umkippen, wenn das Kind sich im Stuhl zu weit nach hinten lehnt oder an der Lehne hochklettert. Um Stürze zu verhindern, empfehlen wir, Kinder im Hochstuhl anzuschnallen. Darüber hinaus ist es wichtig, das Kind im Hochstuhl nicht unbeobachtet zu lassen und sich jederzeit in unmittelbarer Nähe aufzuhalten.“

Was das für euren Alltag heißt

Drei Punkte aus diesen Antworten sind neu gegenüber dem, was in Ratgebern üblicherweise steht. Erstens sagt die Norm DIN EN 14988 nichts darüber aus, ob ein Stuhl tatsächlich geprüft wurde. Sie ist eine Anforderung, keine Prüfbescheinigung. Wer eine unabhängige Prüfung möchte, achtet auf das GS-Zeichen. Zweitens ersetzt das Tablett keine Schritthalterung, auch wenn es so aussieht, als hält es das Kind an Ort und Stelle.

Drittens ist eine Babyschale zum Dabeisein gedacht, nicht zum Essen. Wer darin füttert, erhöht das Risiko, dass sich das Kind verschluckt. Wie du Verschlucken generell vorbeugst, steht in unserem Beitrag zum Verschlucken beim BLW.

Quellen

  1. Schriftliche Antworten von Andreas Kalbitz, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (Safe Kids Germany), auf drei Fragen der Redaktion von baby-led-weaning.de, September 2026.

Stand: September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung.

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