Kaum ein Material wird in der Babyausstattung so häufig mit „nachhaltig“, „plastikfrei“ oder „biologisch abbaubar“ beworben wie Bambus. Schüsseln, Teller und Becher mit Bambusoptik gehören längst zur Standardausstattung vieler BLW-Sets. Ein Blick auf das tatsächliche Material und auf die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt allerdings, dass zwischen Marketing und Realität einiges auseinanderklafft.
Was steckt tatsächlich in „Bambusgeschirr“?
Der Name legt nahe, dass es sich um Geschirr aus massivem Bambusholz handelt. In der Praxis ist das bei den meisten am Markt erhältlichen Produkten nicht der Fall. Sogenannte Bambusware besteht aus fein gemahlenen Bambusfasern, die als Füllstoff in ein Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) eingebracht werden, damit sich das Material zu Schüsseln, Tellern und Bechern pressen lässt. Der Grundstoff ist also ein Kunststoff, dem Bambusfasern beigemischt sind, kein Naturmaterial im eigentlichen Sinn.
Der Grundstoff ist also ein Kunststoff, dem Bambusfasern beigemischt sind, kein Naturmaterial im eigentlichen Sinn.
Genau diese Mischung ist der Grund, warum Behörden hier genauer hinschauen.
Warum das BfR von diesem Material abrät
Das BfR hat uns dazu auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, wie es um die rechtliche Zulässigkeit dieses Materials steht:
Antwort des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Da Bambus und weitere pflanzliche Materialien nicht in der so genannten Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet sind, ist Bambus nach dieser europäischen Vorschrift als Füllstoff in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff nicht zugelassen. MFH-Produkte mit Bambus- oder anderen pflanzlichen Zusätzen sind inzwischen weitgehend vom Markt verschwunden, da sie den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen und damit nicht verkehrsfähig sind.
Bambusware mit Melamin-Formaldehyd-Harz ist damit nach europäischem Recht gar kein regulär zugelassenes Lebensmittelbedarfsgegenstand-Material. Hinzu kommt die gesundheitliche Seite: Unter starker Erhitzung, etwa durch heiße Speisen, heiße Getränke oder die Mikrowelle, können sich aus diesem Material gesundheitlich bedenkliche Mengen an Formaldehyd und Melamin lösen. Die vollständige Einordnung dazu, inklusive der Fragen zu Silikon und zu unbedenklichen Materialien allgemein, haben wir in einem ausführlichen Artikel zu Babygeschirr zusammengefasst, den Mikrowellen-Aspekt im Detail in einem eigenen Beitrag zur Mikrowelle.
Warum „nachhaltig“ hier in die Irre führt
Der Begriff Bambus weckt Assoziationen zu einer schnell nachwachsenden, unbehandelten Pflanze und suggeriert damit ein besonders umweltfreundliches, kindgerechtes Naturprodukt. Tatsächlich macht der Bambusanteil bei den meisten Produkten nur einen Teil des Materials aus, der Rest ist ein synthetisches Kunstharz, das sich chemisch wie herkömmliches Melamingeschirr verhält und unter Hitze entsprechend reagiert.
Weder in der Herstellung noch bei der Entsorgung ist ein solches Verbundmaterial automatisch umweltfreundlicher als reiner Kunststoff. Bambusfasern und Kunstharz lassen sich nach Gebrauch nicht ohne Weiteres trennen, das Produkt ist damit weder kompostierbar noch problemlos recycelbar. Der Nachhaltigkeitsvorteil, den der Name verspricht, bezieht sich also im Wesentlichen auf einen Teil der Rezeptur, nicht auf das fertige Produkt.
Reines, unbehandeltes Bambusholzgeschirr ohne Kunstharzanteil ist davon zu unterscheiden. Es handelt sich um ein deutlich selteneres, anderes Produkt. Dem BfR liegen nach eigener Auskunft allerdings bislang keine Daten zum Übergang von Stoffen aus reinem Bambusholz ins Lebensmittel vor, eine Entwarnung ist das also ebenfalls nicht.
Worauf beim Kauf zu achten ist
Die Bezeichnung „Bambus“ oder ein entsprechendes Blattsymbol auf der Verpackung sagt wenig über das tatsächliche Material aus. Aussagekräftiger ist die Materialangabe im Kleingedruckten oder auf dem Boden des Produkts: Steht dort „Melamin“ oder „MFH“, handelt es sich um genau das Material, von dem das BfR abrät, unabhängig davon, wie natürlich das Produkt aussieht oder beworben wird.
Als Alternativen für Babygeschirr eignen sich Materialien, die eindeutig und ohne Bambuszusatz gekennzeichnet sind: lebensmittelechtes Silikon, Edelstahl, unbeschichtete Keramik oder Glas, sowie Kunststoff mit ausdrücklicher Kennzeichnung für den Lebensmittelkontakt. Nachhaltigkeit lässt sich bei Babygeschirr eher an Langlebigkeit und Materialqualität festmachen als an einzelnen Materialbezeichnungen im Namen.
Was du daraus mitnehmen kannst
Bambusgeschirr im herkömmlichen Sinn ist meist kein Naturprodukt, sondern ein Melamin-Formaldehyd-Kunststoff mit Bambusfasern als Füllstoff. Nach europäischem Recht ist dieser Füllstoff in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff nicht zugelassen, entsprechende Produkte sind laut BfR inzwischen weitgehend nicht mehr verkehrsfähig. Wer Babygeschirr nachhaltig und sicher auswählen will, sollte sich deshalb weniger am Namen als an der tatsächlichen Materialangabe orientieren.
- Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu Geschirr und Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz, Stand 17. Juli 2026. Dort heißt es, Bambus und weitere pflanzliche Materialien seien nicht in der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet und als Füllstoff in Lebensmittelbedarfsgegenständen nicht zugelassen. Produkte mit solchen Zusätzen seien inzwischen weitgehend vom Markt verschwunden, weil sie nicht verkehrsfähig sind.
- Bundesinstitut für Risikobewertung, Geschirr aus Bambusware nicht für heiße Getränke oder Speisen nutzen, Presseinformation vom 25. November 2019. Aus den untersuchten Bechern lösten sich Melamin und Formaldehyd, die gesundheitlichen Richtwerte waren im Einzelfall bis zu 120-fach überschritten.
- Schriftliche Auskunft des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) an die Redaktion.
Stand: September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung.





